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Wie findet man den geeigneten Verwalter? Worauf sollte man achten?

Ohne eine gute Verwaltung, funktioniert keine Eigentümergemeinschaft. 

 

Neben der Beauftragung und der Kontrolle von Handwerkern und Hausdienstleistern sorgt ein Verwalter, neben der Instandhaltung des Gebäudes und der Organisation der Eigentümerversammlung, auch für die Einhaltung der Hausordnung und die Zahlungen der Hausgelder. Der Verwalter ist verpflichtet, das verwaltete Objekt so wirtschaftlich wie nur möglich mit Versicherungen, Handwerksarbeiten und allen weiteren anstehenden Kosten zu versorgen,- immer auch in Hinblick der gewünschten Qualität und des erforderlichen Umfanges. 

Bindeglied zwischen dem Verwalter und den Eigentümern ist der von den Eigentümern gewählte Beirat. Pro Einheit erhält der Verwalter eine monatliche Vergütung, die sich nach Art und Umfang des Leistungskataloges des Verwaltervertrages richtet, meistens allerdings je nach Region zwischen 17 Euro und 26 Euro netto.

Den ersten Verwalter benennt in der Regel der Bauherr. Der Verwalter ist in der Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft vermerkt, sein Vertrag läuft maximal drei Jahre. Danach kann die Eigentümerversammlung Verwalter abberufen und neue bestellen. Meist wird der Beirat beauftragt, eine erste Vorauswahl zu treffen.Der Beirat sollte sich umhören und auch benachbarte Eigentümergemeinschaften kontaktieren. Ist eine Vorauswahl getroffen, sollten sich die Bewerber in  der Eigentümerversammlung vorstellen. 

Bei der Wahl sollten vorab wichtige Kriterien herangezogen werden. Was wünscht sich die Gemeinschaft, was erwartet sie von dem neuen Hausverwalter.

Spielt die Nähe und Erreichbarkeit eine große Rolle?

Wie wichtig sind Referenzen und nachweisliche Erfahrungen?

Muss es immer eine professionelle große Verwaltung sein, oder möchte man eine nahe und persönliche Verwaltung nach eigenen Wünschen und Interessen?

Kann ein Miteigentümer rechtsicher die Aufgaben der Verwaltung übernehmen oder benötigt die Gemeinschaft einen erfahrenen Verwalter?

Wünscht man sich Transparenz und Klarheit in der Jahresabrechnung und wie sieht eine Musterabrechnung des Verwalters aus?

Kann der Bewerber WEG-Beschlüsse zeitnah und zügig umsetzen?

 

Ist einmal ein Verwalter gefunden, so hat man idealerweise einen kompetenten Organisator, fachkundigen Betreuer seiner Immobilie und findigen Kaufmann an seiner Seite. Stimmt dann noch die Chemie und hat der Verwalter die Fähigkeit, sich im Bermudadreieck zwischen Beirat, WEG und Einzeleigentümer sicher und kompetent zu bewegen, steht einer langjährigen Zusammenarbeit nichts mehr im Wege.